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Upps, ist die denn noch gut?

Juhu! Gerade noch die last-minute Schnäppchenreise in die Sonne gebucht! Beim Chef Urlaub eingereicht und jetzt auf zum Kofferpacken! Schnell noch den Bikini rein und – wo lag sie denn noch? Die Sonnencreme! Doch upps, die ist doch vom letzten Jahr! Kann ich die denn jetzt noch problemlos verwenden?

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Wenn man auf dem Sprung in den Urlaub ist, ist das natürlich der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, genau diese Frage zu stellen. Deswegen stellen wir sie heute hier auf pinkmelon.de.

Die Haltbarkeit von Sonnencreme oder Kosmetika überhaupt ist, wie fast alles in Europa, gesetzlich geregelt. Für Kosmetika gilt, wie für Lebensmittel auch, ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Garantieversprechen und bitte nicht zu verwechseln mit dem üblicherweise genannten „Verfallsdatum“. Das gibt es nämlich nicht. Der Hersteller der Creme garantiert genauso wie der Hersteller zum Beispiel vom Joghurt, dass das Produkt innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach Herstellung den – ich sag das mal allgemein – Anforderungen entspricht. Beim Joghurt ist es das Aussehen, Konsistenz, Geschmack. Bei der Creme Aussehen, Duft, Wirkung (wichtig für z.B. die Sonnencreme).
Für diese Garantieleistung scheuen die Kosmetikhersteller keine Mühen und behalten von JEDEM (wirklich jedem) Produkt und jedem Produktionsansatz Muster zurück, die sie entsprechend der gesetzlichen Regelung mindestens 30 Monate (häufig sogar 36 Monate) aufheben. Diese Regale sehen wirklich beeindruckend voll aus. Aber Finger weg! Da darf nur jemand im Falle einer Reklamation dran.

Doch üblicherweise weiß ich als Kunde ja nicht, wann meine Sonnencreme nun hergestellt wurde, denn wenn die Mindesthaltbarkeit länger als 30 Monate ist, muss das nirgendwo drauf gedruckt werden.
Deswegen – eigentlich um es für uns einfacher zu machen – hat man dann vor ein paar Jahren noch die „Haltbarkeit nach dem Öffnen“ eingeführt. Diese wird durch einen Tiegel mit geöffneten Deckel dargestellt, unter dem eine Zahl die Monate der Haltbarkeit angibt. Denn anders als beim Joghurt, den man ja in der Regel aufisst, nachdem man ihn geöffnet hat, möchte man ja seine Creme weiter verwenden.

Und was bedeutet das nun für meine Sonnencreme? Ist sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder gar der Haltbarkeit nach dem Öffnen wirklich „schlecht“? Gäbe es ein „Verfallsdatum“ würde das Produkt ja von einem Tag auf den nächsten anfangen – naja – zu verfallen. Und mal ganz ehrlich: wie alt ist denn der Joghurt im Kühlschank? 2 Wochen? 4? Mal aufgemacht und dran gerochen? War er noch ok? Eben. So schnell geht das also nicht.
Womit wir wieder bei den wesentlichen Kriterien wären, um zu entscheiden, ob die Sonnencreme einpackt werden kann. Wie sieht sie denn aus? Cremig und homogen, wenn man auf die Packung drückt? Riecht sie noch gut? Wenn diese Aspekte stimmen, ist wahrscheinlich auch die Wirkung noch ok. Also einpacken und vielleicht am Flughafen oder Urlaubsort noch was dazu kaufen.

Wenn nicht, ist sie möglicherweise ein Fall für eine Reklamation. Denn das ist die Sache mit der „Haltbarkeit nach Öffnen“. Generell sollte sie für Kosmetika ein Jahr betragen. Aber das ist jetzt vielleicht etwas, was wir erst nach dem Urlaub in Angriff nehmen sollten.

Foto: ©istockphoto/Kasiam

Autor dieses Artikels:
Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu ist promovierte Chemikerin und Expertin auf dem Gebiet der Entwicklung und Produktion von Kosmetika. Sie bringt mehr als 16 Jahre Erfahrung in der kosmetischen Industrie mit sowie vier Jahre freiberufliche Erfahrung in Shanghai, China.

Urheberrecht: Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu. Verwendung des Textes nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors.

Dieser Artikel wurde verfasst am 19. Juli 2011
von in der Kategorie Geheimnis Kosmetik

Dieser Artikel wurde seitdem 2677 mal gelesen.

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