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Cosmeceuticals – die Hybrid Wirkkosmetik

Ich fänd es eigentlich nicht schlecht, wenn auf meiner Creme drauf stehen würde wieviel Prozent Wirkstoff denn nun enthalten ist. Bei einer Rezeptur aus der Apotheke tut es das ja auch: Schmerzgel mit 1% Wirkstoff, oder etwas hochdosiertes mit 12,5% Nachtkerzensamenöl. Und ob der Anti-Ageing Wirkstoff nun in nur 0,3% enthalten ist, wüsste ich auch gerne. Ein Fall für Cosmeceuticals.

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©iStock.com/solar22

Der Begriff „Cosmeceutical“ kommt aus dem Angelsächsischen und beschreibt ein Kosmetikum mit pharmakologischer Wirkung, kurz mit Inhaltsstoffen, die eine medizinische oder arzneiliche Wirkung haben. Und hier fängt das Dilemma schon an. Denn die Kosmetikverordnung schreibt vor: „Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern und / oder den Körpergeruch zu beeinflussen und / oder um sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.“

Cosmeceuticals erobern den Markt

Eben, und weil nicht nur ich mir eine wirksame Creme wünsche, sondern auch ganz viele andere Anwenderinnen, brummt der Markt für Cosmeceuticals richtig (http://de.slideshare.net). Gar nicht so sehr bei uns in Europa, sondern in Asien und in den sogenannten Emerging Markets. Die Anteile an dem gesamten Kosmetikmarkt betrugen 2012: 13% und sind für 2017 auf  16% prognostiziert. Weltweit ist jedenfalls ein steter Aufwärtstrend zu beobachten.

Cosmeceuticals – Hybrid Wirkkosmetik?

Cosmeceutical, das ist kein geschützter Begriff, d.h. es ist auch nicht klar definiert, wann ein kosmetisches Mittel ein Cosmeceutical ist und wann nicht. Gerne würde man schon einen „echten“ Wirkstoff einsetzen. Das darf man in Europa natürlich nicht, denn laut Gesetzgebung ist der Einsatz von medizinischen Wirkstoffen in Kosmetik verboten. Das heißt z.B. keine Östrogene in einer Antifaltencreme und kein Antibiotikum im Deo. Ein Kosmetikum darf qua Gesetzt keine therapeutische Effektivität haben – also nicht heilen. Was aber ist mit Wirkstoffen, die keine solche medizinische Zulassung haben? Und hier fängt der Graubereich an.

Das Anit-Ageing Heilsversprechen

Ein gut bekanntes Beispiel ist sicherlich Vitamin A (siehe auch: Vitamin A – wirklich ein perfekter Anti-Aging-Wirkstoff?). Während die Vitamin A Säure ein medizinischer Wirkstoff ist und nur vom Arzt oder Dermatologen verschrieben werden darf, ist Retinol (der Vitamin A Alkohol) dieses nicht. Retinol könnte theoretisch also unbegrenzt eingesetzt werden, wären da nicht die Nebenwirkungen. Und die Befürchtungen der Regulierungsbehörden, dass unter Umständen doch die maximal erlaubte Tagesdosis überschritten werden könnte, da ja der Körper selbst den Wirkstoff umbaut. Da in den USA sehr viele Kosmetikprodukte von Dermatologen verkauft werden, ist es dort meist leichter an „Hochprozentiges“ zu kommen.

Hilft viel auch viel?

Natürlich lassen wir uns gerne von großen Zahlen verleiten und glauben dann, wenn mehr drin ist, auch eine bessere Wirkung zu erzielen. Aber umgekehrt macht die Wirkstoffkonzentration alleine noch kein gutes Produkt. Wer kennt nicht ein Generikum, das irgendwie doch nicht so gut wirkt oder nicht so gut verträglich ist wie das Original? Und da sind wir zum einen bei der Galenik, der Kunst der optimalen Rezeptur und zum anderen bei der Haut, in die ja bekanntermaßen nicht alles rein geht. Und gerade im Bereich der Kosmetik leistet die „Grundlage“ (also Emulsion, Gel, Spray usw.) schon einen enormen positiven Wirkbeitrag.

Evidenzbasierte Wirksamkeit

Bei einem Arzneimittel muss vor der Zulassung nachgewiesen werden, dass es besser ist als ein schon bestehendes Produkt (z.B. wirksamer oder verträglicher). Bei einem kosmetischen Produkt gelingt so etwas in der Regel nicht. Allein welchen Parameter soll man untersuchen, wenn man nichts heilen darf? Hautbefeuchtung, Faltenreduktion, das Leuchten der Haut?
Wenn also Cosmeceuticals versprechen, etwas ganz besonders gut zu können, ist das häufig mit Marktforschungsstudien (z.B. 87% der Verwenderinnen sagen.) nachgewiesen, oder bei Apothekenkosmetik durch dermatologische Studien. Und Hand aufs Herz, auch wenn die Wirkversprechen super toll klingen – ein Placebo wirkt häufig auch.

Linkliste:
www.naturalproductsinsider.com
www.ibisworld.com
www.prnewswire.com
www.thehealthyskinblog.org

Foto: ©iStock.com/solar22

Autor dieses Artikels:
Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu ist promovierte Chemikerin und Expertin auf dem Gebiet der Entwicklung und Produktion von Kosmetika. Sie bringt mehr als 16 Jahre Erfahrung in der kosmetischen Industrie mit sowie sieben Jahre freiberufliche Erfahrung in Shanghai, China und Mülheim adR.

Urheberrecht: Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu. Verwendung des Textes nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors.

Dieser Artikel wurde verfasst am 17. Mai 2016
von in der Kategorie Geheimnis Kosmetik

Dieser Artikel wurde seitdem 2154 mal gelesen.

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