Deklaration
Auflistung von z.B. Inhaltsstoffen auf Kosmetika (INCI).
Die Bestandteile kosmetischer Mittel müssen europaweit mit ihren INCI-Bezeichnungen auf der äußeren Verpackung eines Produktes in absteigender Reihenfolge der Konzentration, d.h. der Menge, in der sie eingearbeitet sind angegeben werden. Der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil wird am Anfang angegeben, danach alle anderen. Rohstoffe, die weniger als 1 Prozent der Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.
Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.
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Dieser Artikel wurde verfasst am 15. August 2008
von mel in der Kategorie Beauty-Lexikon
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