GMP
= Good Manufacturing Practice
Richtlinien zur „guten Herstellungspraxis“ von Arzneimitteln und Wirkstoffen.
GMP für die Kosmetikproduktion: Was die Herstellung von Kosmetikprodukten angeht, so ist die Umsetzung zur Einhaltung der Kosmetik-GMP laut der 6. Änderungsrichtlinie der Kosmetikverordnung seit dem 01.07.1997 in der EU verbindlich.
Der GMP-Leitfaden enthält Vorgaben u.a. zur Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung, Personal, Räume & Einrichtungen, Dokumentation, hygienische Herstellung, Prüfung, Herstellung & Prüfung im Auftrag, Beschwerde & Produktrückruf sowie Selbstinspektion.
Dieser Artikel wurde verfasst am 7. Juni 2012
von mel in der Kategorie Beauty-Lexikon
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