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Neue europäische Gesetzgebung: Was jetzt für CBD-Produkte auf dem Markt gilt
Dank einer neuen Verordnung gibt es auf dem europäischen Markt für CBD-Produkte jetzt einen klareren gesetzlichen Rahmen, der für Verbraucher und Händler jedoch einige Richtlinien bereithält.
Der europäische Markt für CBD-Produkte wächst ständig und verspricht für Hersteller wie Händler enormes Potenzial. Dennoch erschien die Rechtslage zu CBD-Produkten innerhalb der europäischen Union lange undurchsichtig. Dank einer neuen Verordnung gibt es nun einen klareren gesetzlichen Rahmen, der für Verbraucher und Händler jedoch einige Richtlinien bereithält.
CBD als Wirkstoff: Was vor den gesetzlichen Änderungen galt
CBD bezeichnet als Kurzform das Cannabidiol, einem aus der Hanfpflanze gewonnenen Wirkstoff. Im Gegensatz zu THC, das ebenfalls in der Hanfpflanze steckt, wirkt CBD nicht psychoaktiv. Da das Cannabidiol folglich keinen Rauschzustand auslöst, bringt es kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial mit sich. Aus diesem Grund ist es inzwischen auch in Deutschland möglich, Produkte mit CBD online auf Justbob zu kaufen. Dies war jedoch nicht immer so: 1961 betrachteten die Vereinten Nationen cannabishaltige Produkte noch als „Suchtstoff höchster Gefahrenklasse“. Daraus leiteten sie ebenfalls ein Verbot von CBD-Produkten ab. Erst im Jahre 2020 widersprach der Europäische Gerichtshof dieser Darstellung, indem er „natürliches“ CBD nicht länger als Betäubungsmittel einstufte. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die nicht-psychoaktive Wirkungsweise, sodass CBD der niedrigsten Gefahrenklasse für Suchtmittel zugeordnet wurde.

Aktuelle Rechtsvorschriften zu CBD in Europa und Deutschland
CBD-Produkte gehören inzwischen der Kategorie „Novel-Food“ an. Obwohl CBD als Einzelsubstanz somit grundsätzlich erlaubt ist, müssen die Produkte bestimmte Kriterien erfüllen, um „legal“ zu sein:
♦ So unterliegen alle Produkte, die aus der Hanfpflanze gewonnen werden, der europäischen Herstellung. Das bedeutet, dass sie in einem der EU-Länder hergestellt werden müssen. Damit die Produzenten ihre Waren im Handel anbieten dürfen, müssen diese zudem EU-zertifiziert sein.
♦ Frei verkäufliche CBD-Produkte dürfen höchstens 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Diese Regelung gilt für Deutschland, wobei die Richtwerte in den europäischen Ländern variieren. Während die Schweiz bis zu 1,0 Prozent THC erlaubt, lässt Frankreich ausschließlich Produkte mit 0,0 Prozent THC zu. Luxemburg und Österreich erlauben CBD-Produkte mit bis zu 0,3 Prozent THC im Handel. Hingegen sehen Länder wie Litauen oder die Slowakei CBD als gesetzwidrig an.
♦ Ein weiteres, wichtiges Kriterium bringt für Hersteller und Verbraucher Hürden mit sich: Laut aktueller Gesetzeslage dürfen Endkonsumenten nur CBD-Produkte erhalten, wenn diese einen „gewerblichen Zweck“ erfüllen. Missbrauch und Rauschzwecke müssen zwingend ausgeschlossen werden, damit die Legalität bestehen bleibt. Bei verarbeiteten CBD-Produkten lassen sich missbräuchliche Zwecke nach aktueller Auffassung ausschließen. Anders verhält es sich vielfach bei unverarbeiteten Produkten, zu denen etwa CBD-Blüten gehören. Sie gelten laut Gesetzeslage weiterhin als illegal, obwohl zahlreiche offizielle Shops sie vertreiben. Damit offenbart sich ein Widerspruch, der einige Verkäufer mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Generell gilt es als ausschlaggebend, in welcher Menge die CBD-Blüten an einen Endverbraucher verkauft werden. Hierbei legen die Bundesländer individuelle Höchstmengen fest, die beim Unterschreiten als „Eigenbedarf“ gelten. Demzufolge sichern sich viele Händler ab, indem sie die CBD-Blüten lediglich in begrenzter Menge anbieten. Kaufen Endkunden solche CBD-Blüten ein, müssen sie, sofern sie die festgelegte Höchstmenge beachten, keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.
Einheitlichkeit bei kosmetischen Produkten
Obwohl die rechtlichen Vorschriften in den europäischen Ländern somit weiterhin nicht gänzlich einheitlich sind, gibt es Ausnahmen: So dürfen Hersteller in allen Mitgliedsstaaten natürlich gewonnenes CBD ab sofort legal als alternative Kosmetik anbieten. Verbrauchern ist es also erlaubt, diverse kosmetische Artikel mit dem Wirkstoff CBD uneingeschränkt zu erwerben. Einen entsprechenden Eintrag veröffentlichte die Europäische Kommission 2021 in einem Dokument über kosmetische Substanzen und deren Bestandteile.

Fazit zur neuen europäischen Rechtslage
Hierzulande gelten verarbeitete CBD-Produkte, deren THC-Gehalt maximal 0,2 Prozent beträgt, als vollkommen legal. Auch auf Basis von Nutzhanf hergestellte Cremes, Salben oder Öle sind unter diesen Rahmenbedingungen frei verkäuflich. Unverarbeitete CBD-Produkte wie Blüten bleiben weiterhin in einer „rechtlichen Grauzone“ oder werden als illegal betrachtet. Gleichwohl ändert sich die Gesetzeslage ständig, sodass ihr euch weiterhin auf dem aktuellen Stand halten solltet.
Dieser Artikel wurde verfasst am 14. März 2022
von Pinkmelon-Team in der Kategorie Artikel
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