AUFGABE:
♦ VERGÄLLEND: macht kosmetische Stoffe ungenießbar. Wird hauptsächlich kosmetischen Mitteln zugesetzt, die Ethylalkohol enthalten.
♦ KRÄFTIGEND: erzeugt ein angenehmes Gefühl auf Haut oder Haar.
Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.