AUFGABE:
♦ VERGÄLLEND: macht kosmetische Stoffe ungenießbar. Wird hauptsächlich kosmetischen Mitteln zugesetzt, die Ethylalkohol enthalten.
♦ LÖSUNGSMITTEL: löst andere Stoffe auf bzw. hält diese in Lösung.
Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.