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Verboten! Was nicht in Kosmetika rein darf

„Frei von Parabenen!“ prangte mir auf dem roten Sticker auf der Verpackung entgegen. „Ohne Aluminium!“ wurde mir in der Fernsehwerbung sehr deutlich gesagt. Dabei wissen wir doch, dass diese „frei von“ Claims keine echten Innovationen sind, sondern nur Ängsten der Verbraucher entgegenkommen. Doch als gälte dies alles nichts, kam gleich im anschließenden Werbespot ein medizinisches Gel, das dann gleich mit „frei von umstrittenen Hilfsstoffen“ warb.

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©istockphoto.com/TimArbaev

Parabene gelten als der schlimmste Sündenfall in der Kosmetik – im Moment. Gefolgt vom Schreckgespenst Aluminium (Aluminium Chlorohydrat). Silikone und Paraffin sind Dauerbrenner in den Negativlisten und auch einige Lichtschutzfilter waren mal Spitzenreiter der Horrormeldungen. Und trotzdem dürfen sie eingesetzt werden. Gibt es denn überhaupt Substanzen, deren Einsatz in Kosmetika verboten ist?

Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten

Natürlich ist der Einsatz von Rohstoffen in Kosmetika gesetzlich geregelt (siehe auch Kosmetik, Parfum, Tierversuche und der Amtsschimmel): in der Kosmetikverordnung. Es dürfen zum Beispiel  keine Substanzen eingesetzt werden, die für medizinische Zwecke zugelassen sind wie Antibiotika, Kortison oder Hormone. Und natürlich sind alle Substanzen verboten, die der (menschlichen) Gesundheit schaden können: z.B. wenn sie im Verdacht stehen  Krebs zu erregen (wie einige Azofarbstoffe) oder hormonelle Wirkung entfalten können (Vitamin A-Säure).  Aber das ist mehr als langweilig und scheint keinen wirklich zu interessieren, die niedrigen Clickraten auf meine Kolumnen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, spiegeln wider, wie die Allgemeinheit dazu steht.
Schlechte Nachrichten dagegen erregen unsere Aufmerksamkeit mehr als gute. Wahrscheinlich ist das evolutionär bedingt, denn wir müssen auf Gefahren achten, um uns zu schützen.

Availability bias, die Medien und der Hype

Nun, eine schlechte Nachricht wird durch ihre häufigere Wiederholung nicht besser, im Gegenteil, wir „verinnerlichen“ die Meldung und meinen, diese sei nun ganz besonders wichtig (siehe auch Gefahr und Risiko – von falscher Sicherheit zur Panik). Da können Kosmetikhersteller noch so viel dementieren, die Sache ist klar für die Verbraucher. Denn diese lesen es ja täglich in den Medien, sozialen Netzwerken oder haben sogar eine App auf dem Smartphone, mit der sie „böse“ Produkte identifizieren können. Das nennt man availability bias oder zu Deutsch: Verfügbarkeitsheuristik. Und auch bei meiner letzten Bahnreise erfuhr meine Mitreisende, eine wirklich mitten im Leben stehende, gebildete Frau, ungeteilte Aufmerksamkeit als sie von der hormonellen Wirkung von Parabenen sprach: Kleine Jungs würden dadurch zu impotenten, weibischen Männern heranwachsen. So hat sich also die Meldung von „frei von Parabenen“ in eine ganz andere Richtung entwickelt: Das nennt man auch einen Hype, z.B. eine Nachricht, die innerhalb kürzester Zeit von vielen Medien oder Usern weiterverbreitet wird, unabhängig von ihrer Richtigkeit (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Internetphänomen oder http://de.wikipedia.org/wiki/Medienhype).

Forschung und Risikobewertung

Die Arschkarte haben die Hersteller von Kosmetika und die seriösen Forscher. Auch wenn sie nachweisen, dass an den Befürchtungen zur hormonellen Wirksamkeit von z.B. Parabenen nichts dran ist, es interessiert keinen (mehr). Diese Meldungen laufen im Internet unter „ferner liefen“ (siehe auch www.ikw.org und ec.europa.eu). Im Gegenteil, häufig werden die vorsichtigen Bewertungen der Forscher (eben in Bereichen zu denen es keine konkreten oder ausreichenden Daten gibt und bei denen man sich dann für ein Verbot entscheidet) für Belege gehalten, dass eben doch etwas dran ist.

Better safe than sorry?

Auch wenn Substanzen, wie Konservierungsmittel, Lichtschutzfilter und Farbstoffe zugelassen werden müssen und toxikologisch umfassend untersucht sind, es gibt immer Leute, die diese nicht in ihrer Kosmetik haben wollen. Der Markt ist groß und man findet sicherlich ein anderes Produkt, das einem gefällt.

Wer aber meint, man müsse die Hersteller zwingen, Substanzen „raus zu formulieren“ tut sich eigentlich keinen Gefallen. Denn die Hersteller sind ja gezwungen, ihre Produkte vor dem mikrobiellen Verderb zu schützen und müssen dann zu anderen Mitteln greifen: andere Konservierungsmittel (siehe auch Konservierungsstoffe in Kosmetika), halogenorganisch oder Formaldehydabspalter; kleinere Verpackungen, die mehr Müll machen oder teurere Packmittel, bei denen der Konsument das Produkt nicht kontaminieren kann; kürzere Mindesthaltbarkeitsdauern, usw. Wer will das? Vor allem: Wer will das bezahlen?

Wer sich aber wirklich darum sorgt, dass Jungs/Männer verweiblichen oder gar impotent werden, der sollte sich mal genauer die Wirkung von hochdosiertem Bier (Hopfen enthält Phytoöstrogene) oder Übergewicht (Bauchfett entfaltet erwiesenermaßen hormonelle Wirkungen) genauer ansehen und dann selber bewerten, welche Quelle wohl das wahrscheinlichere Übel ist: Körperpflege oder Ernährung…

Foto: ©istockphoto.com/TimArbaev

Autor dieses Artikels:
Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu ist promovierte Chemikerin und Expertin auf dem Gebiet der Entwicklung und Produktion von Kosmetika. Sie bringt mehr als 16 Jahre Erfahrung in der kosmetischen Industrie mit sowie sieben Jahre freiberufliche Erfahrung in Shanghai, China und Mülheim adR.

Urheberrecht: Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu. Verwendung des Textes nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors.

Dieser Artikel wurde verfasst am 17. März 2015
von in der Kategorie Geheimnis Kosmetik

Dieser Artikel wurde seitdem 3093 mal gelesen.

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