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Kosmetik, Parfum, Tierversuche und der Amtsschimmel

2014 wird der europäische Zahlungsraum (SEPA) auch für uns einfache User Realität und unsere Nachbarn rücken damit noch ein Stückchen näher. Aber bei Europa denken wir doch meist an so doofe Dinge wie „Glühbirnenverordnung“ oder kurz gesagt Amtsschimmel. Europa. Brauchen wir das wirklich? Bringt uns das denn überhaupt etwas? Es gibt viele Fragen, die wir nach Brüssel schicken könnten und ein paar Antworten im Bereich Kosmetik.

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Wer hätte vor ein paar Monaten noch gedacht, dass der Wunsch zur EU zu gehören in der Ukraine nicht nur eine Regierungskrise, sondern in ganz Europa große politische Unruhe auslösen würde. Offenbar sehen die Ukrainer in Europa etwas Positives, das wir schon nicht mehr wahrnehmen. Denn, wer zu Europa gehören will, muss ziemlich hohe Hürden überwinden: Demokratie und Meinungsfreiheit garantieren, die Finanzen in Ordnung bringen und einen ganzen Katalog an Gesetzen und Verordnungen übernehmen. Und dazu gehören auch alle Regularien für die Kosmetik.

Kosmetikverordnung: Alles ist erlaubt, solange es nicht verboten ist

Der Entwicklung und Herstellung von Kosmetika liegt die Kosmetikverordnung als Gesetzeswerk zugrunde (EU Cosmetic Regulation 1223/2009 EC). Die Neuauflage ist im vergangenen Jahr „scharf“ geschaltet worden und gilt jetzt in gleicher Form in ganz Europa, in allen 28 Mitgliedsstaaten. Hier ist also Europaweit geregelt, wie ein Kosmetikum auszusehen hat, welche Lichtschutzfilter eingesetzt werden dürfen und in welchen Konzentrationen, welche Konservierungsmittel erlaubt sind (siehe auch: Konservierungsstoffe in Kosmetika). Und natürlich auch welche Farbstoffe verwendet werden dürfen und ihre Bezeichnung mit Color Index (CI). Für uns Konsumentinnen ist das toll: Wir können uns darauf verlassen, dass ein Produkt, das wir in Griechenland kaufen, genauso ist, wie in Portugal oder Polen. Und besonders hilfreich ist die verbindliche Deklaration der Inhaltsstoffe: die INCI, (siehe auch: Schon entdeckt?) und die gesonderte Aufführung der Parfüminhaltsstoffe, die ein höheres Allergiepotential haben (siehe auch: Parfum – Die Chemie des Duftes).

Verbraucherschutz – Europaweit

Im Vordergrund der ganzen Gesetzgebung steht der Verbraucherschutz. Es wird gefordert, dass das, was an Werbeaussagen auf der Packung oder in der Anzeige steht, auch belegbar ist. Die Hersteller sind verpflichtet die Unterlagen zur Wirksamkeit ihrer Produkte auf Verlangen vorzulegen. Das gilt übrigens nicht nur für Wirksamkeitsuntersuchungen, sondern besonders auch für die Verträglichkeit oder die Messung des Lichtschutzfaktors oder auch die Herstellung. Kosmetikfirmen kennen diese Anforderungen und haben ihre Produkte umfangreich dokumentiert. Über Industrieverbände (in Deutschland ist das der IKW: www.ikw.org und Europaweit: www.cosmeticseurope.eu) werden diese Anforderungen diskutiert und einheitliche Verfahren erarbeitet. Zum Verbraucherschutz gehört auch die Regelung der Verpackung (Siehe auch: Kosmetikverpackung – Von der Alutube zur Mogelverpackung).

Das neue Chemikaliengesetz REACH und Tierversuche

Dass Chemikalien per Gesetz geregelt sind, ist nicht neu, REACH aber versucht ALLE verwendeten Chemikalien zu dokumentieren und zu bewerten (www.reach-info.de und www.dermaviduals.de). Dieses Mammutprojekt hat schon im Vorfeld bei vielen Kopfschmerzen bereitet und letztendlich zu einer ganzen Menge neuer Arbeitsplätze geführt: den REACH-Beauftragten. Neu und für die Industrie schwierig ist die Bewertung neu synthetisierter Stoffe, denn Tierversuche sind nach diesem Gesetz jetzt auch für die Risikobewertung von chemischen Grundstoffen deutlich beschränkt. Für Kosmetika und die in ihnen verwendeten Rohstoffe ist das Verbot von Tierversuchen übrigens seit 2013 amtlich (siehe auch: Kosmetik ohne Tierversuche).

Innovationen vereinfachen: Patente und Gebrauchsmusterschutz

Bei all den Gesetzen wird natürlich auch die Innovation und der Schutz des geistigen Eigentums geregelt. Die gute Nachricht für alle Erfinder: Der Patentschutz in Europa wird einfacher und billiger (siehe auch: Das Patent – Innovation im Kosmetiktiegel).

Die europäische Standardisierung der Gesetzestexte und Verordnungen ist nicht auf die Kosmetik beschränkt, sie findet sich auch in der Vereinheitlichung der Arzneibücher zur Europäischen Pharmakopöe oder im Medizinproduktegesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneibuch) und natürlich in allen möglichen Bereichen unseres täglichen Lebens.
Ganz ehrlich: Auf die Gesetze und all den Verwaltungskram können die Ukrainer nicht wild sein.
Europa ist mehr, viel mehr. Europa garantiert seinen Bürgern seit 60 Jahren Frieden, Demokratie und Wohlstand. Seine halbe Milliarde BürgerInnen erwirtschaften das weltgrößte Bruttoinlandsprodukt. Warum hat dann Europa so wenig Platz in unseren Köpfen? Europa ist auf dem Weg von einem Nationenprojekt zu einer Bürger-Demokratie. Und dafür sind wir gefragt: wir BürgerInnen. Unsere Beteiligung. Am 25. Mai wird das neue Europäische Parlament gewählt. Ich werde wählen gehen und weiß, DAS würden die Ukrainer auch gerne tun.

Foto: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_Europe.svg

Autor dieses Artikels:
Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu ist promovierte Chemikerin und Expertin auf dem Gebiet der Entwicklung und Produktion von Kosmetika. Sie bringt mehr als 16 Jahre Erfahrung in der kosmetischen Industrie mit sowie sieben Jahre freiberufliche Erfahrung in Shanghai, China und Mülheim adR.

Urheberrecht: Dr. Ghita Lanzendörfer-Yu. Verwendung des Textes nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors.

Dieser Artikel wurde verfasst am 13. Mai 2014
von in der Kategorie Geheimnis Kosmetik

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